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24h Störungsnotdienst
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Aufzugsdienst Leis GmbH

Notruf

Auch bei ordnungsgemäßer Wartung kann es einmal zu einer Störung und einem Personeneinschluss in der Aufzugsanlage kommen. Als Betreiber müssen Sie gewährleisten, dass im Störungsfall eingeschlossene Personen immer innerhalb der gesetzlichen Anforderungen befreit werden können.

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gemäß Betriebssicherheitsverordnung seit 2020 alle überwachungsbedürftigen Aufzugsanlagen mit einem sog. Zweiwegekommunikationssystem (Aufzugsnotruf) auf eine ständig besetzte Stelle ausgestattet sein müssen.

Wir bieten Ihnen daher die Integration von Aufzugsnotrufgeräten über GSM (Mobilfunk) oder Voice-Over-IP (VOIP) und die Aufschaltung auf unsere Notrufzentrale an. Unsere Notrufgeräte erfüllen die jeweils gültigen aktuellen Normen und in der Regel ist eine Nachrüstung bei allen Aufzugsfabrikaten möglich. Weiterhin verfügen unsere Geräte über eine Missbrauchserkennung und führen im Rhythmus mind. alle 3 Tage einen Funktionstest eigenständig durch.

Unsere 24-Stunden besetzte Notrufzentrale nimmt bei Betätigung des Alarmknopfes Kontakt mit den eingeschlossenen Personen in der Kabine auf. Gleichzeitig wird durch geschultes Personal unverzüglich die Intervention eingeleitet und die eingeschlossenen Personen befreit. Sämtliche eingehenden Notrufe und Funktionstest werden ordnungsgemäß als Nachweis protokolliert.

Auf Wunsch installieren wird auch einen Schlüsseltresor, damit ein Zugang zum Objekt und eine eventuelle Personennotbefreiung jederzeit möglich ist.

Gerne unterbreiten wir Ihnen für Ihre Aufzugsanlagen ein unverbindliches Notruf-Dienstleistungsangebot.